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Das 1. Monat einer Schwangerschaft

Es gibt viele Anzeichen, die darauf Hinweisen schwanger zu sein. Doch wenn es eimal vom Frauenarzt bestätigt ist, kommen einige Dinge auf die werdende Mutter zu. Doch was genau ist nun zu tun? Wie funktioniert, dass mit dem Mutter-Kind-Pass, Kinderbetreuungsgeld und der Bekanntgabe einer Schwangerschaft am Arbeitsplatz?

Wassertropfen der ein kleines Blatt einschließt

Die Anzeichen einer Schwangerschaft sind gerade in den ersten Wochen nicht immer einfach zu deuten. Bei vielen Frauen treten sie nur vereinzelt auf und bei anderen wiederum mehr, wie das ausbleiben der Monatsblutung, das Gefühl einer ungewohnten Müdigkeit oder ein Spannungsgefühl in der Brust. Sobald eine Unsicherheit auftritt sollte man einen Test machen. Die kann entweder in der Apotheke oder ganz normal in der Drogerie gekauft werden und ist zuverlässig. Ist dieser positiv sollte ein Termin beim Frauenarzt vereinbart werden. Dort bekommen sie auch den Mutter-Kind-Pass.

Wie wird der Geburtstermin errechnet

Der Geburtstermin wird anhand des ersten Tages ihrer letzten Regelblutung berechnet. Dazu werden 40 Wochen hinzu addiert, so kommt man zu einem ungefähren Geburtstermin. Dass sich Kinder aber sowieso nicht an ein reines Rechenspiel halten, werden sie spätestens bei der Geburt merken. Spätestens nach dem ersten Frauenarzt in der Schwangerschaft gewöhnen sich werdende Mütter daran in Schwangerschaftswochen (SSW) zu rechnen. So ist auch die gängige Praxis bei Frauenärztinnen und Frauenärzten.

Mutter-Kind-Pass

Jeder Mutter in Österreich hat Anspruch auf einen Mutter-Kind-Pass, egal ob sie Österreicherin ist oder nicht. Der Mutter-Kind-Pass umfasst alle Untersuchungen für Mutter und Kind bis zum 5. Lebensjahr. Um den Ärzten und Ärztinnen zu helfen wird ersucht den Mutter-Kind-Pass umfassend auszufüllen so informieren so etwa über frühere Erkrankungen, Fehlgeburten usw. Einen ausführlichen Artikel zum Mutter-Kind-Pass haben wir hier für euch.

Untersuchungen in der Schwangerschaft

Einige Schwangerschaftsuntersuchungen sind verpflichtend, und werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Dazu gehören 5 frauenärztliche Untersuchungen:

- bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
- zwischen der 17. und der 20. Schwangerschaftswoche
- zwischen der 25. und der 28. Schwangerschaftswoche
- zwischen der 30. und der 34. Schwangerschaftswoche
- zwischen der 35. und der 38. Schwangerschaftswoche

Zusätzlich sind 2 Blutuntersuchungen, 3 Ultraschalluntersuchungen sowie 1 interne Untersuchung vorgesehen.

Um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten müssen diese 5 frauenärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes in den ersten 14 Lebensmonaten eingehalten werden. Werden diese bis zum 18. Lebensmonat des Kindes der Krankenkasse nicht vorgelegt, wird das Betreuungsgeld gekürzt. Ausführliche Informationen können im Mutter-Kind-Pass nachgelesen werden.

Die Rechte am Arbeitsplatz einer Schwangeren

Ab dem Beginn der Bekanntgabe einer Schwangerschaft dürfen Arbeitgeber die werdend Mutter nicht mehr kündigen oder entlassen. Um eine Schwangerschaft zu bestätigend ist es ratsam eine ärztliche Bestätigung mitzubringen. Dieser Kündigungsschutz bleibt bis 4 Wochen nach Ende der Karenz aufrecht. In der Probezeit gilt dieser Schutz allerdings nicht.

Wurde jedoch die Schwangerschaft noch nicht gemeldet und die werden Mutter wird gekündigt, hat sie 5 Arbeitstage Zeit diese zu melden. Wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft gewusst wurde, dann soll diese, sobald davon erfahren wird gemeldet werden. In beiden Fällen muss eine ärztliche Bestätigung zum Nachweis der Schwangerschaft am Arbeitsplatz vorgelegt werden.

Wenn sie arbeitslos gemodelt sind, dann muss das umgehend dem Arbeitsmarkt (AMS) mitgeteilt werden. Es kann weiterhin Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen werden und bis zu 8 Wochen vor den möglichen Entbindungstermin können werde Mütter noch an Arbeitsstellen vermittelt werden. Aber das AMS muss die Schutzbestimmungen für Schwangere einhalten

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