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Übergangsfrist der Rechtschreibreform zu Ende

Mit dem ersten August dieses Jahres ist die Übergangsfrist für die neue deutsche Rechtschreibung in Österreich abgelaufen. Im Sinne des Rates für deutsche Rechtschreibung bedeutet dies, dass der Zeitraum in dem Fehler aus alten Schreibweisen im Schulunterricht nicht als solche gewertet werden, vorüber ist.

In Deutschland und der deutschsprachigen Gemeinde Belgiens ist diese Frist bereits am 31. Juli vergangenen Jahres abgelaufen. Die Schweiz und das Fürstentum Lichtenstein folgen am 31. Juli 2009.

Rechtschreibreform Die Veränderungen der Rechtschreibung wurden vom Rat für deutsche Rechtschreibung, einem zwischenstaatliches Gremium das mit der Aufgabe betraut ist die Rechtschreibung im deutschsprachigen Raum zu vereinheitlichen, auf insgesamt 281 Seiten in einem amtlichen Regelwerk sowie einem Wörterverzeichnis zusammengefasst

Kurzer Abriss zur Geschichte der neuen deutschen Rechtschreibung

Die Reform der deutschen Rechtschreibung hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Nach einigen Jahren der Vorarbeit verpflichteten sich Deutschland, Österreich und die Schweiz mit 1. Juli 1996 die neue Rechtschreibung einheitlich aufzunehmen. Kritik von mehreren Seiten führte zu Nachbesserungen durch eine eigens eingerichtete Kommission sowie u.a. zu einem Volksentscheid der in Schleswig-Holstein zur Wiedereinführung der herkömmlichen Rechtschreibung führte.

2004 und 2005 erklärten verschiedene Verlage und Zeitungen in Deutschland (Axel-Springer-Verlag, Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung) ihre Absicht wieder zu alten Schreibweise zurückzukehren. Weitere Mängel in der Revision der Rechtschreibregeln führten zur 2006 zur dritten und aktuellen Fassung der Reform.

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