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Zweite Meinung bei Zahnregulierung wichtig
Benötigt ein Kind eine Zahnregulierung, sollte vor Behandlungsbeginn noch eine zweite Expertenmeinung eingeholt werden. Dazu raten der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Sie haben elf Kieferorthopäden in Wien getestet und dabei vereinzelt Mängel aufgedeckt.
Der Test sollte aufzeigen, ob in zwei Fällen die passenden Behandlung empfohlen und Auskunft über die zu erwartenden Kosten gegeben wird. Eine Testperson benötigte so bald wie mögliche eine Zahnregulierung, bei der anderen war weder aus medizinischen noch aus ästhetischen Gründen eine Behandlung notwendig.
Im ersten Fall rieten alle Ärzte zu einer Zahnspange, im zweiten Fall wurde jedoch dreimal unnötigerweise eine Regulierung empfohlen. Die Krankenkassen fördern bzw. statten die Kosten jedoch nur dann zurück, wenn die Behandlung tatsächlich notwendig ist. Die Beratung im ersten Fall verlief größtenteils zufriedenstellend. Bei der Häufigkeit der Kontrolltermine und bei der Frage nach Zuzahlungen oder Rückerstattungen durch die Versicherung bzw. privat zu tragenden Kosten wurde jedoch nicht immer ausreichend informiert.
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