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Kinder im Straßenverkehr
Die Unfallbilanz auf Österreichs Straßen zeigt, dass es gerade für die jüngsten Verkehrsteilnehmer oft gefährlich werden kann. Jedes Jahr werden über 1.000 Kinder als Fußgänger in Unfälle verwickelt, allein zwischen Jänner und November 2009 endeten laut ÖAMTC solche Zwischenfälle für 15 Kinder tödlich.
Viele Faktoren, die das Unfallrisiko bei Kindern erhöhen, etwa die Körpergröße oder die geistige Entwicklung, können nicht beeinflusst werden. Wenn es jedoch um das richtige Verhalten im Straßenverkehr geht, können Eltern ihrem Nachwuchs schon von klein auf die wichtigsten Regeln beibringen und so wesentlich zu dessen Sicherheit beitragen.<)p>
Rechte und Pflichten für Kinder im Straßenverkehr
Wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer, gelten auch für Kinder und Jugendliche gewisse Pflichten und Regeln, an die sie sich im Straßenverkehr halten müssen. So dürfen Kinder erst ab 12 Jahren alleine mit dem Fahrrad oder einem anderen rollenden Untersatz im Straßenverkehr unterwegs sein. Bis dahin müssen sie von einer anderen Person, die selbst mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden. Nur mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fahrradprüfung dürfen Kinder schon ab dem 10. Geburtstag ohne Begleitung radfahren.
Werden Kinder im Auto mitgenommen, müssen sie bis zu ihrem 14. Geburtstag oder bis zu einer Körpergröße von 150 cm auf einem Kindersitz Platz nehmen, der auf ihre jeweilige Körpergröße abgestimmt ist. Autofahrer, die dies nicht berücksichtigen, können mit einer Geldbusse oder Vormerkung bestraft werden, wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit betont. Wie alle anderen Beifahrer sollten auch Kinder immer angeschnallt sein.
Zugleich haben Kinder Rechte, die ihre Sicherheit als Fußgänger oder Beifahrer gewährleisten sollen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist beispielsweise festgelegt, dass andere Verkehrsteilnehmer Kindern immer und überall, egal ob auf einem Schutzweg, einem ungesicherten Straßenabschnitt, in Begleitung oder alleine, das Überqueren einer Straße ermöglichen müssen („unsichtbarer Schutzweg“).
Besonders vorsichtig sollten Lenker auch dann sein, wenn sie hinter einem Bus fahren, der mit einer orangen Schülertransporttafel gekennzeichnet ist. Hat dieser die Warnblinkanlage sowie weitere Warnleuchten eingeschaltet, gilt laut StVO ein absolutes Vorbeifahrverbot. Nachkommende Verkehrsteilnehmer müssen anhalten, selbst wenn der Bus in einer Haltestelle steht. Aussteigenden Kindern, die vor oder hinter dem Bus die Straße queren möchten, soll auf diese Weise mehr Sicherheit geboten werden.
Risiken im Straßenverkehr
Kinder haben ein engeres Sichtfeld als Erwachsene und können erst ab dem Volksschulalter Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge richtig einschätzen. Dann ist es ihnen auch erst möglich, sich in andere Verkehrsteilnehmer hinein zu versetzen und so unterschiedliche Perspektiven wahrzunehmen.
Die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit entwickelt sich ebenso mit zunehmendem Alter. Kleine Kinder sind leichter ablenkbar und können einzelne Geräusche wie Autohupen, Fahrradklingeln und die zahlreichen Teilnehmer im Straßenverkehr schlechter wahrnehmen. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit bleibt jedes achte Kind bei der Überquerung von Straßen weder stehen, noch achtet es auf den Verkehr – ein Problem, das gerade auf vertrauten Strecken auftritt.
Erst ab dem 14 Lebensjahr ist die kindliche Aufmerksamkeit soweit entwickelt, dass sie mit jener von Erwachsenen verglichen werden kann. Neben den noch nicht ausgereiften kognitiven Fähigkeiten fehlt Kindern aber auch schlicht und einfach die Erfahrung im Straßenverkehr. Hinzu kommt ein ausgeprägterer Bewegungsdrang, der vor sich allem nach langem Sitzen in der Schule oder im Kindergarten bemerkbar macht.
Sicher unterwegs als Fußgänger ...
Früher oder später muss jedes Kind alleine im Straßenverkehr zurecht kommen. Damit es sich dann richtig verhält und so Risiken möglichst vermeiden kann, heißt es für Eltern schon früh mit der Verkehrserziehung anzufangen. Schon im Kindergartenalter können dem Nachwuchs die grundlegenden Verhaltensregeln als Fußgänger vermittelt werden:
- Wenn vorhanden, immer den Gehweg benutzen
- beim Wechseln der Straßenseite immer einen Zebrastreifen nutzen bzw. nur bei Grün losgehen
- vor dem Queren der Straße immer bewusst nach links und recht blicken
- niemals die Straße an unübersichtlicher Stelle queren – keinesfalls zwischen parkenden Autos, hinter Sträuchern oder in uneinsehbaren Kurven
- wenn Fußgängerampel auf Rot springt, schnell weitergehen, nicht zurück gehen oder stehen bleiben.
Eltern sollten ihre Kinder außerdem auf Risiken von Ein- und Ausfahrten aufmerksam machen, die wichtigsten Verkehrsregeln mit ihnen besprechen und diese in der Praxis erklären. Ist kein Gehweg vorhanden, muss das Kind wissen, dass es immer auf der linken Straßenseite gehen sollte - so wird die gegenseitige Wahrnehmung erleichtert. Gleichzeitig müssen sich Eltern stets ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und sich dementsprechend im Straßenverkehr verhalten.
Auch Kleidung kann zur Sicherheit des Kindes im Straßenverkehr beitragen und spielt vor allem in der Dämmerung oder Dunkelheit eine wichtige Rolle. Ist die Bekleidung hell und mit reflektierenden Elementen an Vorder- und Rückseite ausgestattet, wird das Kind von anderen Verkehrsteilnehmer schon aus großer Entfernung wahrgenommen.
Eltern können selbst am besten beurteilen, ab wann ihr Kind in der Lage ist alleine zur Schule zu gehen. Bevor sich das Kind selbstständig auf den Weg macht, sollten Eltern diesen mit ihm abgehen und mögliche Risiken besprechen. Der Schulweg sollte möglichst so gewählt werden, dass immer Schutzwege, Fußgängerampeln oder Schülerlotsen bei Straßenquerungen vorhanden sind. Wird das Kind mit dem Auto zur Schule, Freunden oder einen anderen Ort gebracht, sollten Eltern stets darauf achten, es zur Gehwegseite hin aussteigen zu lassen.
...und auf Rädern
Doch nicht nur als Fußgänger, sondern auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel hilft das richtige Verhalten bei der Vermeidung von Unfällen. Wer aus Zeitmangel zum Bus läuft und dabei nicht auf die Ampel oder den Verkehr achtet, gefährdet sich selbst. Auch bei Straßenbahnen, deren Haltestellen im Fahrbahnbereich liegen, müssen Kinder auf den Verkehr aufpassen, ebenso beim Aussteigen von Bus und Straßenbahn. Drängeleien beim Ein- und Aussteigen sowie Herumtollen oder eine Rauferei im Haltestellenbereich sollten unterlassen werden. Im Verkehrsmittel heißt es sich gut anzuhalten oder wenn möglich hinzusetzen.
Bewegt sich das Kind auf Rädern fort, ist auf die richtige Ausrüstung zu achten. Diese sollte beim Fahrrad einen Helm in der richtigen Größe, Reflektoren auf Speichen und Pedalen, je einen roten und weißen Rückstrahler, Bremsen (vorne und hinten), Licht sowie eine Klingel umfassen. Allein das Tragen eines Helms könnte laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 85 Prozent aller schweren Kopfverletzungen bei Radunfällen verhindern. Ist das Kind lieber auf Inlineskatern unterwegs, sorgen Helm sowie Knie-, Ellbogen- und Handschützer für mehr Sicherheit.
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