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Kind und Fahrrad
Fahrradfahren macht Spaß und die Bewegung an der frischen Luft ist gesund. Ob als Kleinkind mit einem Laufrad oder später mit einem richtigen Rad, Kinder haben viel Freude daran, mit Eltern Radausflüge zu machen, mit Freunden unterwegs zu sein oder einfach kurze Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Doch leider ist die mit dem Fahrradfahren im Kindesalter erworbene Unabhängigkeit auch mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Unsicheres Fahrverhalten durch Koordinations- und Gleichgewichtsprobleme, Überforderung oder Ablenkung durch das dichte Verkehrsaufkommen, Verkehrslärm oder zu viele Hinweisschilder sowie kindlicher Übermut führen häufig zu Unfällen. Die richtige Vorbereitung auf die Rolle als Verkehrsteilnehmer ist bei Kindern daher besonders wichtig.
Das Kind als Beifahrer am Fahrrad
Die ersten Erfahrungen mit dem Fahrrad machen Kinder oft schon als „Beifahrer“ ihrer Eltern in einem Kindersitz. Dieser muss hinten über dem Gepäckträger befestigt werden, verboten ist es dagegen in Österreich, den Sitz vorne zwischen Lenker und Sattel zu montieren. Personen, die Kinder am Fahrrad mitführen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein, mitfahrende Kinder müssen bis zu ihrem 8. Geburtstag im Kindersitz sitzen. Älter Kinder dürfen nur dann Beifahrer am Rad sein, wenn dieses spezielle Bedingungen zum Transport mehrerer Personen erfüllt.
Wichtig ist, dass der Kindersitz richtig am Fahrradrahmen festgemacht wird und über Gurte verfügt, die nicht einfach zu öffnen sind. Der Sitz muss ebenso eine Kopfstütze und Fußstützen haben, bei denen zugleich die Kinderbeine mit Riemen fixiert werden können und so vor Verletzungen geschützt sind. Um den Kind genügend Platz zu bieten, sollten Eltern bei der Fahrt auf das Tragen eines Rucksacks verzichten.
Beim Kauf eines Kinderfahrradsitzes empfiehlt es sich, nicht nur das eigene Fahrrad, sondern auch das Kind mitzunehmen, um das richtige Modell zu finden. Auch wenn das Kind noch nicht selbst fährt, sollte es zu seiner Sicherheit einen Schutzhelm tragen und je nach Wetter passend angezogen sein.
Eine Alternative zum Kindersitz ist ein kleiner, geschlossener Anhänger, der das Kind vor jedem Wetter schützt, in dem es sitzen, schlafen, essen oder spielen kann und der damit vor allem bei Ausflügen praktisch ist. Auch diese Anhänger müssen in Österreich laut ÖAMTC bestimmte Anforderungen erfüllen. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Achse und einer Feststell- oder Blockierbremse. Das Gefährt muss mit einer eigenen Beleuchtung und zusätzlich mit mindestens sechs Rückstrahlern ausgestattet sein: zwei weiße vorne, zwei gelbe seitlich sowie zwei rote hinten.
Pflicht sind auch ein dreieckiger Wimpel als Kennzeichnung des Anhängers, der an einer biegsamen Stange befestigt wird sowie eine flexible Anhängerkupplung, damit der Anhänger bei einem Sturz des Fahrrads nicht umkippt. Das Kind darf nicht in die Speichen bzw. zu den Rädern greifen können und muss im Anhänger angegurtet sein. Der Anhänger sollte leicht, aber gleichzeitig stabil gebaut sein und durch die richtigen Räder selbst in Kurven eine sichere Lage bieten. Anhänger mit einer Breite bis zu 80 cm dürfen am Fahrradweg fahren.
Ab wann können Kinder Fahrrad fahren?
Kinder können sich schon ab etwa zweieinhalb Jahren auf sogenannten Laufrädern an einen fahrenden Untersatz gewöhnen und damit gleichzeitig ihre Geschicklichkeit und den Gleichgewichtssinn trainieren. Etwas später können sie auch einen Roller ausprobieren. Beide Gefährte dürfen jedoch nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden und es gilt schon hier, dem Kind rechtzeitiges Bremsen und Achtsamkeit beizubringen.
Ab vier bis fünf Jahren bzw. dann, wenn sich das Kind auf dem Laufrad oder Roller sicher fühlt, kann man langsam zu einem Spielrad übergehen. Dieses hat einen tiefen Einstieg, der es dem jungen Lenker ermöglicht leicht auf- und abzusteigen und durch die geringe Höhe mit den Füßen problemlos den Boden zu berühren. Auch wenn dieses Fahrrad ebenfalls noch nicht auf der Straße genutzt werden darf, sollte es schon über Handbremsen sowie eine Rücktrittbremse verfügen.
Über den Einsatz von Stützrädern gibt es unterschiedliche Meinungen. Während sie viele Eltern verwenden, um dem Kind den Beginn des Fahrradfahrens zu erleichtern, rät etwa der deutsche Automobilclub ADAC davon ab. Das Kind lerne durch die Verwendung von Stützrädern nicht richtig zu anzufahren, zu lenken, Kurven zu fahren oder anzuhalten.
Wann der beste Zeitpunkt für die Anschaffung des ersten richtigen Fahrrads ist, muss letztlich von den Eltern beurteilt werden. In jedem Fall sollte das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits in die von ihm angestrebte Richtung lenken und bremsen können, seinen fahrenden Untersatz auch in den Kurven beherrschen und sich nicht zu leicht ablenken lassen.
Für Kindern, die zwar schon das Fahrradfahren beherrschen, aber noch nicht die Durchhaltekraft für lange Radtouren haben, eigenen sich spezielle Tandems oder Anhängerfahrräder, die das Erwachsenen- und Kinderrad verbinden. Während der Nachwuchs auf dem eigenen Rad sitzt und in die Pedale tritt, wird er auf langen Etappen von den Eltern unterstützt. Vor der ersten Fahrt sollte mit dem Doppelrad aber geübt werden, um dieses sicher zu beherrschen.
Kindliches Straßenverhalten
Laut ÖAMTC verunglücken in Österreich jedes Jahr rund 800 Kinder unter 14 Jahren mit dem Fahrrad. Ein möglicher Hintergrund dafür ist, dass Kinder Gefahrensituationen noch nicht so gut wahrnehmen können wie Erwachsene. Je jünger sie sind, desto weniger ist ihnen bewusst, welche potenziellen Gefahren im Straßenverkehr lauern. Zudem haben Kinder noch keinen voll entwickelten Gleichgewichtssinn, was das Unfallrisiko ebenfalls erhöht.
Eltern sollten daher darauf achten, ihre Vorbildwirkung als achtsamer und vorsichtiger Fahrradfahrer zu erfüllen und zugleich mit ihrem Kind das Fahren abseits des Verkehrs ausreichend üben. Um schwere Verletzungen bei Stürzen zu vermeiden, ist es besonders wichtig, schon ab dem ersten fahrbaren Untersatz einen Helm zu tragen, wobei dieser die richtige Größe haben muss, nicht verrutschen oder drücken darf und die Stirn, Schläfen und den Hinterkopf schützen soll. Statt Gepäck am Lenker zu transportieren sollte außerdem der Gepäckträger zum Einsatz kommen oder ein Rucksack verwendet werden.
Auch für Kinder gilt, dass Fahrradwege überall dort wo sie vorhanden sind benutzt werden müssen und das Rad auf Gehwegen oder Gesteigen ohne Fahrradspur nur geschoben werden darf.
Fahrradprüfung – der Radführerschein für Kinder
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr darf ein Kind in Österreich nur unter Aufsicht einer Person im Alter von mindestens 16 Jahren Rad fahren. Ab zehn Jahren hat es die Möglichkeit, eine Fahrradprüfung abzulegen und bei positivem Ausgang alleine am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, das Kind lernt dabei die wichtigsten Verkehrsregeln, wie es sich im Straßenverkehr zu verhalten hat und aus welchen Teilen sich das eigene Rad zusammensetzt.
Ohne Begleitung bzw. einer positiv absolvierten Fahrradprüfung ist es Kindern erst ab zwölf Jahren erlaubt, unbeaufsichtigt auf der Straße Rad zu fahren. Sollte es dann zu einem Unfall kommen, haften auch dann noch Eltern für ihre Kinder.
Worauf sollte beim Fahrradkauf geachtet werden?
- Die Sicherheit des Kindes beim Fahrradfahren hängt unter anderem mit dem passenden Fahrrad zusammen. Einige Punkte sollten bei der Anschaffung deshalb beachtet werden:
- die richtige Fahrradgröße ist das A und O – das Kind muss die Pedale und den Lenker problemlos erreichen und gleichzeitig aufrecht sitzen können
- das Fahrrad darf beim Kauf nicht zu groß sein, das Kind muss den Boden zumindest mit den Fußspitzen berühren können, sonst ist es unsicher und das Unfallrisiko erhöht sich
- der Lenker sollte etwas breiter als die Schultern des Kindes und mit breiten, rutschfesten Griffen ausgestattet sein
- Lenker und Sattel sollten verstellbar sein
- die Pedale sollten breit und rutschfest sowie beidseitig mit gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein
- wichtig sind zwei Handbremsen am Lenker sowie eine Rücktrittbremse
Das Kinderrad sollte nicht zu schwer sein und auch keine spitzen Ecken oder Kanten haben. Auch vorne und hinten angebrachtes Licht sowie weitere Reflektoren auf den Speichen sind notwendig. Eine Gangschaltung, Klingel und Gepäckträger sowie eine Abdeckung der Radkette sollten auch zur Erstausrüstung zählen. Wichtig ist, das Kind schon beim Kauf mitzunehmen, damit es selbst probieren kann welches Rad zu ihm passt.
Verkehrsunfallstatistik 2005 - Kuratorium für Verkehrssicherheit
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