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Au-pairs - Unterstützung aus dem Ausland
Die Karrierefrau mit tollem Job, Mann, Kindern, top gestylt, makellosem Körper und immer einem verzauberndes Lächeln auf den Lippen. So wird sie gerne in den Medien dargestellt. Doch die echten Working-Women sehen meist nicht so aus und deren Leben verläuft auch meistens nicht so simpel wie dargestellt.
Wer kein gutes Sozialnetz (Oma, Opa, Freundin, Nachbarin etc.) hat oder sich ein solches nicht leisten kann, steckt durch unvorhergesehene Veränderungen im Tagesverlauf schnell in einem oder mehreren Organisationsproblemen. Auch wenn der Tag minutiös durchgeplant ist - ein fieberndes Kind, eine wichtige Sitzung, der Babysitter gerade bei einer Uniprüfung - kann der durchstrukturierte Tagesplan durch die Tücken des Alltags schnell auseinanderfallen.
Selbst die gelassensten FamilienmanagerInnen, gleich ob Frau ob Mann, spüren nun ihren Stresspegel steigen. Dem entgegen, können langfristige Betreuungssysteme für die Familie und deren häuslich familiäre Leitung eine große Entlastung bedeuten. Um diese Unterstützung zu erhalten, können Eltern für einige Zeit Au-pair-Kräfte zur Unterstützung für Haushalt und Kinder in die Familie aufnehmen.
Je nachdem wie der Tagesplan der Betreuungskraft gestaltet ist, kann die Au-pair-Kraft dafür sorgen, das die Kinder in der Früh angezogen, gewaschen, ihr Frühstück gegessen, das Jausenbrot eingepackt haben und rechtzeitig in der Schule sind. Mittags können Au-pairs sich um Mittagessen und um die Erledigung von Schulaufgaben mit den Kinder kümmern. Wenn Eltern Abendtermine im Job haben ist der Babysitter gleich "im Haus" und auch die Möglichkeit ins Kino zu gehen, Sport zu treiben oder Zweisamkeit mit dem Partner zu leben, kann dadurch vermehrt entstehen. Gerade in den ersten Schuljahren ist eine Unterstützung für berufstätige Eltern sinnvoll um einer Überbelastung entgegen zu wirken.
Ein Au-pair-Verhältnis zeichnet sich dadurch aus, das die Au-pair-Kraft während des Aufenthaltes in die Gastfamilie integriert wird. Sie hilft mit bei leichten Hausarbeiten und bei der Kinderbetreuung. Einen Tag pro Woche sollte sie frei haben. Zusätzliche Freizeit für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen sowie eine angemessene Unterkunft sind zu gewähren. Dazu gehören u.a. ein eigenes versperrbares Zimmer und volle Verpflegung durch die Gastfamilie.
Eine Au-pair-Kraft muss zwischen 18 und 28 Jahre alt sein und darf maximal 12 Monate in Österreich (innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren) beschäftigt sein. Das Hauptaugenmerk des Au-pair-Aufenthaltes liegt neben der Tätigkeit in der Familie meist auf dem Erlernen der jeweiligen Landessprache. Die Gastfamilie hat zwei Wochen vor Tätigkeitsbeginn einen unterzeichneten Vertrag und eine Anzeige beim Beschäftigungsort zuständigen Arbeitsmarktservice vorzulegen. Die Anzeigebestätigung wird dann, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind, innerhalb von zwei Wochen für sechs Monate von der Behörde ausgestellt. Diese Dauer kann später um sechs Monate verlängert werden. Die Au-pair-Kraft darf die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie in Österreich über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Diese ist bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Aufenthaltsland des Au-pairs mit der Ausfertigung der Anzeigebestätigung zu beantragen (Aufenthaltsbewilligung-Titel: "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit").
Einfacher funktioniert es über eine berechtigte Au-pair-Vermittlungsagentur, da diese Au-pair-Verträge vom Arbeitsmarktservice nicht mehr überprüft werden. Die Verdienstgrenze eines Au-pairs liegt bei Euro 341,16 (Geringfügigkeitsgrenze) pro Monat ohne die beitragsfreien Entlohnungsbestandteile. Au-pairs sind nur unfallversichert und müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen außer es besteht ein Versicherungsschutz aus einem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen. Bei alten EU-Staaten besteht eine Sonderregelung.
Wer kein gutes Sozialnetz (Oma, Opa, Freundin, Nachbarin etc.) hat oder sich ein solches nicht leisten kann, steckt durch unvorhergesehene Veränderungen im Tagesverlauf schnell in einem oder mehreren Organisationsproblemen. Auch wenn der Tag minutiös durchgeplant ist - ein fieberndes Kind, eine wichtige Sitzung, der Babysitter gerade bei einer Uniprüfung - kann der durchstrukturierte Tagesplan durch die Tücken des Alltags schnell auseinanderfallen.
Selbst die gelassensten FamilienmanagerInnen, gleich ob Frau ob Mann, spüren nun ihren Stresspegel steigen. Dem entgegen, können langfristige Betreuungssysteme für die Familie und deren häuslich familiäre Leitung eine große Entlastung bedeuten. Um diese Unterstützung zu erhalten, können Eltern für einige Zeit Au-pair-Kräfte zur Unterstützung für Haushalt und Kinder in die Familie aufnehmen.
Je nachdem wie der Tagesplan der Betreuungskraft gestaltet ist, kann die Au-pair-Kraft dafür sorgen, das die Kinder in der Früh angezogen, gewaschen, ihr Frühstück gegessen, das Jausenbrot eingepackt haben und rechtzeitig in der Schule sind. Mittags können Au-pairs sich um Mittagessen und um die Erledigung von Schulaufgaben mit den Kinder kümmern. Wenn Eltern Abendtermine im Job haben ist der Babysitter gleich "im Haus" und auch die Möglichkeit ins Kino zu gehen, Sport zu treiben oder Zweisamkeit mit dem Partner zu leben, kann dadurch vermehrt entstehen. Gerade in den ersten Schuljahren ist eine Unterstützung für berufstätige Eltern sinnvoll um einer Überbelastung entgegen zu wirken.
Ein Au-pair-Verhältnis zeichnet sich dadurch aus, das die Au-pair-Kraft während des Aufenthaltes in die Gastfamilie integriert wird. Sie hilft mit bei leichten Hausarbeiten und bei der Kinderbetreuung. Einen Tag pro Woche sollte sie frei haben. Zusätzliche Freizeit für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen sowie eine angemessene Unterkunft sind zu gewähren. Dazu gehören u.a. ein eigenes versperrbares Zimmer und volle Verpflegung durch die Gastfamilie.
Eine Au-pair-Kraft muss zwischen 18 und 28 Jahre alt sein und darf maximal 12 Monate in Österreich (innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren) beschäftigt sein. Das Hauptaugenmerk des Au-pair-Aufenthaltes liegt neben der Tätigkeit in der Familie meist auf dem Erlernen der jeweiligen Landessprache. Die Gastfamilie hat zwei Wochen vor Tätigkeitsbeginn einen unterzeichneten Vertrag und eine Anzeige beim Beschäftigungsort zuständigen Arbeitsmarktservice vorzulegen. Die Anzeigebestätigung wird dann, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind, innerhalb von zwei Wochen für sechs Monate von der Behörde ausgestellt. Diese Dauer kann später um sechs Monate verlängert werden. Die Au-pair-Kraft darf die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie in Österreich über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Diese ist bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Aufenthaltsland des Au-pairs mit der Ausfertigung der Anzeigebestätigung zu beantragen (Aufenthaltsbewilligung-Titel: "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit").
Einfacher funktioniert es über eine berechtigte Au-pair-Vermittlungsagentur, da diese Au-pair-Verträge vom Arbeitsmarktservice nicht mehr überprüft werden. Die Verdienstgrenze eines Au-pairs liegt bei Euro 341,16 (Geringfügigkeitsgrenze) pro Monat ohne die beitragsfreien Entlohnungsbestandteile. Au-pairs sind nur unfallversichert und müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen außer es besteht ein Versicherungsschutz aus einem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen. Bei alten EU-Staaten besteht eine Sonderregelung.
- Unterlagen des AMS:
Weitere Informationen:
www.au-pair-standards.de - Au-pair Standards
www.aupairaustria.com - Österreichische Au-pair Agentur
www.au-pair-standards.de - Au-pair Standards
www.aupairaustria.com - Österreichische Au-pair Agentur
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