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Alle Informationen zum neuen Kindergeldkonto auf einen Blick
Lange wurde diskutiert und gerungen, nun ist sie endlich da: eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes. Für Geburten ab 01.03.2017 gibt es zahlreiche Neuerungen. Auch an die frischgebackenen Väter wurde gedacht – ihnen soll die aktive Teilnahme am Familienleben erleichtert werden.
Kindergeldkonto statt pauschalem Bezugssystem
Geburten, die bis zum 28.02.2017 stattfinden, fallen noch unter die alte Regelung. Eltern können sich entweder für eine der vier Pauschalvarianten oder für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheiden. Mit 01.03.2017 tritt das neue Kindergeldkonto anstelle des pauschalen Bezugssystems. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt in der bekannten Form bestehen. Was ändert sich nun für frisch gebackene Familien? Das Kindergeldkonto verspricht laut Bundesministerium für Familien und Jugend mehr Fairness und mehr Flexibilität. Anspruchsberechtigte wählen nicht mehr zwischen vorgegebenen Bezugsvarianten, sie können die Bezugsdauer in einem gewissen Rahmen selbst festlegen. Das bedeutet nicht nur mehr Wahlfreiheit, sondern auch die Möglichkeit den Bezug so zu wählen, dass das individuelle Familiensystem optimal ergänzt wird. Familien, in denen die Mutter nach der Geburt rasch wieder in den Beruf einsteigen möchte, haben schließlich andere Bedürfnisse als jene, die ein klassisches Familienmodell leben.
Künftig steht Eltern eine Gesamtsumme von Euro 15.449 zur Verfügung. Wer den so genannten Partnerschaftsbonus einlöst, erhöht auf Euro 16.449. Die Bezugsdauer und somit die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes kann individuell angepasst werden. Es ist jedoch nicht so, dass die oben genannte Summe tatsächlich auf einem Konto zur Verfügung steht. Je nach gewählter Variante wird das Geld monatlich ausbezahlt. Beantragt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, liegt die mögliche Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten. Kommt es zu einem Wechsel im Bezug (weil sich die Eltern die Kinderbetreuung aufteilen), kann man in punkto Bezugsdauer zwischen 15 und 35 Monaten wählen. In Tagen gerechnet heißt das: 365 bis 851 Tage beim Bezug durch einen Elternteil, 456 bis 1.063 Tage beim Bezug durch beide Elternteile. Über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag entscheidet auch hier wieder die Bezugslänge. Eltern erhalten zwischen Euro 14,53 und Euro 33,88 täglich. Als hilfreiches Tool erweist sich in diesem Zusammenhang der neue Online-Kinderbetreuungsgeld-Rechner. Er unterstützt Eltern dabei, jene Variante zu finden, die am besten zur Familie passt. Er gibt auch Hinweise zum Familienzeitbonus, zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sowie zu den Zuverdienstgrenzen. Zu finden ist er unter https://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html
Mehr Zeit für die Familie
Im Zuge der Reform soll unterschiedlichsten Familienmodellen Rechnung getragen werden. Ein zentraler Bestandteil ist die verstärkte Eingliederung von Vätern in das Familienleben. Zwei Bonussysteme sollen speziell für Männer einen Anreiz bieten, sich im Haushalt und bei der Erziehung des Kindes mehr einzubringen. Der so genannte Partnerschaftsbonus zielt auf die Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau ab. Wer sich die Kinderbetreuung im Verhältnis 50:50 oder 60:40 aufteilt, erhält pro Elternteil einen Bonus von Euro 500. Das sind insgesamt Euro 1.000 zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld. Die Familienministerin versichert: „Dieser Partnerschaftsbonus wird nun sowohl für das Kindergeld-Konto als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gelten“.
Ein weiterer Bonus wird die Familienzeit bzw. der Familienzeitbonus sein. Väter, die in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehen, sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, zwischen 28 und 31 Tagen zu Hause zu bleiben und die erste intensiven Wochen mit Partnerin und Kind zu verbringen. Die Familienzeit kann bis 91 Tage nach der Geburt konsumiert werden. In dieser Zeit besteht voller Schutz in der Sozialversicherung, zusätzlich erhalten Väter rund Euro 700,00. Vielen wird diese Familienzeit auch als „Papamonat“ bekannt sein.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Für Eltern, die einen Einkommensersatz bevorzugen, bleibt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bestehen. Dieses Modell lohnt sich vor allem dann, wenn der Anspruchsberechtigte/die Anspruchsberechtigte vor der Geburt des Kindes einen hohen Verdienst hatte. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird für maximal 365 Tage ab Entbindung gewährt und beträgt 80% der Letzteinkünfte (maximal 66 Euro täglich/ 2.000 Euro monatlich). Die Elternteile können sich den Bezug auch aufteilen, wenn sie möchten. Der Bezugsanspruch verlängert sich dann auf bis zu 426 Tage nach der Geburt. Wichtige Voraussetzung für die Beantragung dieser Kinderbetreuungsgeld-Variante ist das Vorliegen einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit- und zwar an 182 Kalendertagen (etwa 6 Monate) bevor das Kind das Licht der Welt erblickt.
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